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   BGH, 20.07.1960 - 2 StR 590/59   

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https://dejure.org/1960,612
BGH, 20.07.1960 - 2 StR 590/59 (https://dejure.org/1960,612)
BGH, Entscheidung vom 20.07.1960 - 2 StR 590/59 (https://dejure.org/1960,612)
BGH, Entscheidung vom 20. Juli 1960 - 2 StR 590/59 (https://dejure.org/1960,612)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit von Unterwerfungsverhandlungen nach § 445 Abgabenordnung (AbgO) - Verweisung einer Steuerstrafsache vom Bundesfinanzhof an das Amtsgericht als Strafgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 15, 73
  • NJW 1960, 1959
  • DB 1960, 1419
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.04.1959 - 1 StR 504/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.07.1960 - 2 StR 590/59
    Allerdings handelt es sich bei der Unterwerfungsverhandlung dem Inhalt nach um Rechtsprechung (BGHSt 13, 102, 104 f) [BGH 21.04.1959 - 1 StR 504/58].

    Art. 19 Abs. 4 gewährt Schutz durch den Richter, nicht gegen ihn (BVerfGE 4, 74 [96]; BGHSt 13, 113 [BGH 21.04.1959 - 1 StR 504/58]; Maunz-Dürig GG Art. 19 Abs. IV Erl. 17 c; von Mangoldt-Klein, Das Bonner Grundgesetz Art. 19 Anm. VII 1 c).

    Dieser wird gesichert gegen Maßnahmen eines Organs der öffentlichen Gewalt, das nicht selbst Gericht ist, auch wenn es der Sache nach richterliche Aufgaben wahrnimmt (BGHSt 13, 113 [BGH 21.04.1959 - 1 StR 504/58]).

  • BVerfG, 21.10.1954 - 1 BvL 9/51

    Ärztliches Berufsgericht

    Auszug aus BGH, 20.07.1960 - 2 StR 590/59
    Art. 19 Abs. 4 gewährt Schutz durch den Richter, nicht gegen ihn (BVerfGE 4, 74 [96]; BGHSt 13, 113 [BGH 21.04.1959 - 1 StR 504/58]; Maunz-Dürig GG Art. 19 Abs. IV Erl. 17 c; von Mangoldt-Klein, Das Bonner Grundgesetz Art. 19 Anm. VII 1 c).
  • BFH, 10.02.1958 - GrS 1/55

    Vereinbarkeit der Überprüfung von Beschwerdeentscheidungen der

    Auszug aus BGH, 20.07.1960 - 2 StR 590/59
    Er verwies unter Bezugnahme auf das Urteil des Großen Senats des Bundesfinanzhofs vom 10. Februar 1958 = NJW 1958, 846 die Sache gemäß § 81 des Gesetzes über das Bundesverwaltungsgericht vom 23. September 1952 (BGBl 1, 625) an das Amtsgericht in Kassel.
  • BGH, 04.02.1952 - IV ZB 79/51

    Zwangsunterbringung Geisteskranker

    Auszug aus BGH, 20.07.1960 - 2 StR 590/59
    Anzuwenden ist das Verfahren, das seiner Natur nach für die in Frage stehende Aufgabe am besten geeignet ist und in dem ähnliche Aufgaben schon kraft gesetzlicher Bestimmung zu erledigen sind (BGHZ 5, 50 f [BGH 04.02.1952 - IV ZB 79/51]).
  • BVerfG, 26.01.1972 - 2 BvR 255/67

    Verwirkung der Befugnis zur Anrufung der Gerichte

    Es führt aus, es sei zwar nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 13, 102, veröffentlicht in NJW 1959, S. 1230 [BGH 21.04.1959 - 1 StR 504/58] und BGHSt 15, 73, veröffentlicht in NJW 1960, S. 1959) für die Geltendmachung der Nichtigkeit oder die Anfechtung einer Unterwerfungsverhandlung gemäß § 445 AO a. F. durch Art. 19 Abs. 4 GG der Rechtsweg eröffnet und das Verfahren vor dem Amtsgericht nach den Vorschriften der Strafprozeßordnung durchzuführen; den sonach eröffneten Rechtsweg könne der Betroffene jedoch "nicht erst nach beliebig langer Zeit" in Anspruch nehmen.

    Als Zeitpunkt, von dem an die Kenntnisnahme jedenfalls möglich war, hat das Oberlandesgericht den Ablauf des Jahres 1960 angesehen, in dem die Entscheidung BGHSt 13, 102 ff. schon längere Zeit veröffentlicht war (u. a. NJW 59, 1230 vom 10. Juli 1959) und auch BGHSt 15, 73 ff., wo speziell die Zulässigkeit des Verfahrens nach Art. 19 Abs. 4 GG gegenüber Unterwerfungsverhandlungen nach § 445 AO a. F. behandelt ist, durch mehrfachen Abdruck in rechtswissenschaftlichen Zeitschriften (NJW 60, 1959 vom 21. Oktober 1960; Betriebsberater 60, 1232 vom 20. November 1960) jedem steuerlichen Berater, an den der Antragsteller sich zur Erkundigung zumutbarerweise hätte wenden müssen, zugänglich war.

  • BVerfG, 06.06.1967 - 2 BvR 375/60

    Verwaltungsstrafverfahren

    Während ein Prozeßbeteiligter beim Rechtsmittelverzicht einen gesetzlich vorgesehenen, ihm offenstehenden Instanzenweg nicht beschreitet, wählt er bei der Einwilligung zur Unterwerfung eine besondere Verfahrensart, die keinen regulären Instanzenzug, sondern nur die von der Rechtsprechung im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG zugelassene gerichtliche Überprüfung auf schwere Verfahrensmängel vorsieht (vgl. BGHSt 15, 73 [77]).
  • BGH, 06.02.1961 - AnwZ (B) 10/60

    Feststellungsantrag über Standesrecht der Rechtsanwälte

    Entscheidend ist, in welchen Rechtsweg eine Sache nach dem Grundsatz des "Sachzusammenhangs" am ehesten hineingehört (vgl. auch BGHSt 15, 73, 76) [BGH 20.07.1960 - 2 StR 590/59].
  • OLG Bremen, 28.04.1980 - 5 W 30/80

    Beschwerde gegen die gerichtliche Festsetzung des Vergleichswertes ;

    Nr. 25 zu § 4 ZPO), geht eine andere Meinung davon aus, daß § 36 Abs. 1 BRAGO als Ausnahmevorschrift zu den Streitwertvorschriften gemäß §§ 8 BRAGO, 12 GKG , 4 ZPO anzusehen sei und daher nur die Ansetzung einer Vergleichsgebühr hinsichtlich der Ehesache verboten sei, nicht aber hinsichtlich einer Einigung über vermögensrechtliche Ansprüche, zu denen auch eine Vereinbarung über die Kosten gehöre (OLG München NJW 60, 1959; Gerold-Schmidt, Anm. 3 zu § 36: Schumann-Geißinger zu § 36 BRAGO).
  • OLG Bremen, 28.04.1980 - 5 WF 30/80
    Während eine Auffassung besagt, daß es dem Gedanken aus § 8 BRAGO, § 12 GKG, § 4 ZPO entspreche, Kosten für die Wertberechnung unberücksichtigt zu lassen, soweit sie den Charakter von Nebenforderungen haben (OLG Celle NJW 1961, 683; OLG Hamm Rpfleger 1966, 99 [Ls]; OLG Frankfurt NJW 1969, 102; OLG Düsseldorf NJW 1973, 1006; Riedel/Sußbauer, BRAGO 4. Aufl. § 36 Anm. 5 mwN; Lappe, Kostenrechtsprechung Nr. 25 zu § 4 ZPO), geht eine andere Meinung davon aus, daß § 36 Abs. 1 BRAGO als Ausnahmevorschrift zu den Streitwertvorschriften gemäß § 8 BRAGO, § 12 GKG, § 4 ZPO anzusehen, und daher nur der Ansatz einer Vergleichsgebühr hinsichtlich der Ehesache verboten sei, nicht aber hinsichtlich einer Einigung über vermögensrechtliche Ansprüche, zu denen auch eine Vereinbarung über die Kosten gehöre (OLG München NJW 1960, 1959; Gerold/Schmidt, aaO § 36 Anm. 3; Schumann/Geißinger, aaO § 36 Anm. 1).
  • OLG Oldenburg, 23.10.1964 - 3 Ss 149/64
    Er hält auch das Unterwerfungsverfahren nicht für grundsätzlich rechtsstaatswidrig (im Anschluß an BGH 1960-07-20 2 StR 590/59 = BGHSt 15, 73).Die Rechtsstellung der Verfahrensbeteiligten in dem nach GG Art. 19 Abs. 4 zulässigen Verfahren zwecks Feststellung der Nichtigkeit oder Aufhebung einer - rechtskräftigen - Straffestsetzung im Unterwerfungsverfahren ist in Anlehnung an die VwGO zu bestimmen.
  • BGH, 19.12.1961 - 1 StR 486/61

    Erstattung notwendiger Auslagen - Fahrlässiges Verschulden hinsichtlich eines

    Neue Beweiserhebungen läßt die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im allgemeinen nur zur Klärung der Frage zu, ob der Angeklagte das Verfahren gegen sich selbst schuldhaft herbeigeführt hat (BGHSt 7, 153, 155 [BGH 18.01.1955 - 5 StR 499/54]; 13, 149, 153 [BGH 13.05.1959 - 4 StR 115/59]; 15, 78 [BGH 20.07.1960 - 2 StR 590/59]; BGH LM Nr. 12 zu § 467 Abs. 2 StPO).
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